Werden die Arbeiten von der Versicherung bezahlt?
Gegen Wasserschäden am Gebäude sind Sie als Eigentümer grundsätzlich meistens über Ihre Gebäudeversicherung versichert. Ihre Versicherung übernimmt daher die Kosten für die Behebung der Schäden. Wichtig zu wissen: Schon die Kosten für die Abklärung der Schadenursache werden von der Versicherung bezahlt.
Muss eine Sickerleitung ausgegraben und ein Abschnitt ersetzt werden, zahlt die Versicherung nur für das Auf- und Zugraben aber nicht für den Neubau, also die eigentliche Auswechslung des Rohrs. Im Einzelfall sollten Sie daher mit uns und Ihrer Versicherung abklären, welche Kosten übernommen werden und welche Kosten Sie selbst tragen müssen. Grundsätzlich nicht von der Versicherung bezahlt werden natürlich reine Unterhaltsarbeiten ohne Schadenfall.
Trocknungs-Ingenieur
beratung & behebung
Bösch 84
6331 Hünenberg
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