Gutachten


Nach entstandenen Wasserschaden ist eine schnelle und umsichtige Reaktion gefragt. Je nach Schadensfall und Haftpflicht muss der Wasserschaden bei den betroffenen Versicherungen und gegebenenfalls Eigentümer oder Vermieter gemeldet werden.

 

Wenn eine eigene Versicherung involviert ist, sollte der Meldende sofort klären, ob die Versicherung einen vereidigten Gutachter beauftragt.

 

Wer einen Gutachter selber bestellt, kann nicht automatisch von der Kostenübernahme durch eine Versicherung ausgehen. Das gilt auch beim Bestellen eines Zweit- oder Gegengutachtens. In jedem Fall gilt eine Schadenserhebung durch einen Handwerker wie einem Installateur nicht als versicherungsrechtlich verbindlich.